MONTANA Energie
Ferraris Zähler

Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler gemessen – dem sogenannten Ferraris-Zähler. Dieser analoge Zähler zeigt lediglich den aktuellen Zählerstand an, der einmal jährlich abgelesen werden muss. Bis zum Jahr 2032 sollen alle analogen Zähler durch digitale ausgetauscht werden.

Digitaler Zähler

Zähler mit einem digitalen Display werden als moderne Messereinrichtung bezeichnet. Sie zeigen neben dem Zählerstand auch die aktuell bezogene Leistung in Kilowatt an. Die Verbrauchswerte werden bis zu 24 Monate auf dem Gerät gespeichert. Die digitalen Zähler sind im Gegensatz zu einem Smart Meter nicht mit einer Kommunikationseinheit ausgestattet. Der Zähler kann daher nicht aus der Ferne ausgelesen werden oder Verbrauchsdaten senden. Eine manuelle Ablesung des Zählerstandes ist auch zukünftig erforderlich.

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Häufige Fragen zum Smart Meter

  • Was kostet ein Smart Meter monatlich?

    Eine digitale Messeinrichtung kostet jährlich maximal 20 Euro, ein intelligentes Messsystem bei einem Verbrauch bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr ebenfalls. Lässt der Eigentümer freiwillig einen Smart Meter einbauen, obwohl keine Pflicht besteht, beträgt die Zusatzgebühr laut Bundesnetzagentur maximal 30 Euro pro Jahr. Die Gebühr zahlt als Verbraucher der Mieter.

  • Für wen sind Smart Meter ab 2025 Pflicht?

    Der Smart-Meter-Rollout soll bis Ende 2030 für mindestens 95 % der betroffenen Haushalte abgeschlossen sein. Daher gibt es ab 2025 eine Pflicht zum Einbau intelligenter Zähler für gewisse Zielgruppen. Die Pflicht gilt für Haushalte

    • mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
    • mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als sieben Kilowatt 
    • mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wallboxen, Wärmepumpen), die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden

    Gleichzeitig wird die Möglichkeit des Zählerwechsels auf Kundenwunsch eingeführt. Für Haushalte mit einem Verbrauch von unter 6.000 kWh ist ein intelligenter Stromzähler optional.

  • Kann ich Smart Meter verweigern?

    Der Gesetzgeber hat den Einbau von intelligenten Messsystemen im Zuge der Digitalisierung und der Energiewende ohne Recht auf Widerspruch als verpflichtend festgelegt. Daher können Haushalte, die  unter die Regelungen der Smart-Meter-Pflicht fallen, die Installation nicht ablehnen.

  • Wer installiert das Smart Meter Gateway?

    Verantwortlich für den Einbau und Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist der Messstellenbetreiber. In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber auch der grundzuständige Messstellenbetreiber ( z.B. Stadtwerke). Dort können Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems beantragen. 

  • Wie kann ich die Daten vom Smart Meter ablesen?

    SmartMeter übermittelt laufend in gewissen Zeitabständen Ihren Stromverbrauch an den Netzbetreiber. Sie müssen Ihren Stromzähler nicht mehr ablesen und keinen Zählerstand übermitteln. Wenn Sie Ihren Verbrauch trotzdem abrufen möchten, können Sie das online tun. 

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