Verbot von Gasheizungen seit 2024?
Mittlerweile ist der Anzahl der Installationen rückläufig, da die Bundesregierung den Einbau von regenerativen Heizungsarten fördert. Ein Gasheizungs-Verbot gab es nie. Allerdings gelten seit 2024 neue Vorschriften. Wichtig ist dabei die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Gasheizungen. Sie besagt, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Für Bestandsgebäude in Neubaugebieten gilt dies erst nach Ablauf der Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne – also 2026 bzw. 2028, je nach Größe der jeweiligen Kommune. Bestehende Gasheizungen dürfen bis 2045 weiterbetrieben und repariert werden.