MONTANA Energie

Lohnen sich Power Purchase Agreements auch für Verwalter?

Neue Möglichkeit für nachhaltige Energiebeschaffung

Der Strommarkt verändert sich. Dadurch gewinnen alternative Vermarktungskonzepte für erneuerbare Energieanlagen zunehmend an Bedeutung. Neben der traditionellen Einspeisevergütung rücken Power Purchase Agreements immer stärker in den Fokus. PPAs sind beim Bezug von Grünstrom besonders interessant. Was die Vorteile solcher Verträge sind und worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich dafür entscheiden, lesen Sie hier.

Was ist ein Power Purchase Agreement?

Ein Power Purchase Agreement (kurz: PPA) ist ein Stromliefervertrag zwischen einem Stromabnehmer und einem Stromerzeuger. Der Abnehmer kann je nach Art des PPAs ein Energieversorgungsunternehmen oder ein Endverbraucher sein. PPAs kommen bei Industrieunternehmen und Konzernen mit großen Abnahmemengen bereits seit Jahrzehnten zum Einsatz. Diese schließen mit Solarparks und Offshore-Windkraftanlagen langfristige Verträge ab, um ihren gesamten Stromverbrauch zu decken, ohne an der Strombörse einzukaufen. Jetzt sind auch kleinteiligere Verträge möglich, was das Konzept für weitere Gruppen interessant macht.

 

Mittlere Unternehmen können ihren Strombedarf zu einem großen Teil über PPAs mit mehreren Solar- und Windkraftanlagen decken.

Kleinere Unternehmen können sich beispielsweise gemeinsam Mengen aus einem PPA oder sogar selbst kleinere PPA-Mengen von Zwischenhändlern (z. B. Energieversorgern) sichern.

Vorteile von PPAs

  • PPAs senken den CO2-Fußabdruck und tragen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen bei.
  • Verträge und Preise lassen sich flexibel gestalten, um individuelle Präferenzen abzubilden und stärker an Marktentwicklungen zu partizipieren.
  • Es müssen keine Zertifikate gekauft werden, die aktuell in der Kritik stehen.
  • Strom kann gezielt mit bestimmten regionalen Eigenschaften und Herkunftsnachweisen eingekauft werden.

Nachteile von PPAs

  • Die Verträge sind komplex und benötigen oft viel Zeit und Absprache vor dem Abschluss.
  • Beide Parteien sind an langfristige Laufzeiten gebunden. Sinken die Preise am Strommarkt, profitieren Abnehmer davon nicht.
  • Durch die individuelle Auswahl und Regionalität sind Stromlieferungen aus PPAs teurer als vergleichbare Lieferungen bei klassischen Verträgen.


Jetzt Experteninterview lesen

Robert Duranec, Leiter für Energiehandel, erklärt im Experteninterview, ob sich PPAs für Hausverwaltungen lohnen und wie MONTANA Kunden von dem Konzept profitieren.

>> Jetzt mehr lesen

 

Kontakt MONTANA
Wir beraten Sie gern!
Mo. – Fr.: 08:00 – 18:00 Uhr (kostenlos)
Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder wünschen eine Beratung zur Energieversorgung?
089 641 65-214

Beitrag teilen:

Energiebeschaffung nach der Energiekrise

Viele WEGs und Verwalter wünschen sich nach unbeständigen Jahren Planungssicherheit bei der Energiebeschaffung. Doch ist das die richtige Strategie?

Newsticker Wohnungswirtschaft

Immobilienverwalter, Eigentümer und Mieter finden hier die wichtigsten Neuerungen aus der Wohnungswirtschaft aus dem ersten Halbjahr 2024.

Hilfe bei Fachkräftemangel in Verwaltungen

Der Fachkräftemangel hat die Wohnungswirtschaft erreicht. Um die Arbeitslast zu verringern, kann es helfen, Aufgaben auszulagern.

Sind PPAs für Hausverwalter sinnvoll?

Robert Duranec, Leiter für Energiehandel, erklärt, ob PPAs für Hausverwaltungen Sinn machen und wie MONTANA Kunden von dem Konzept profitieren.

Energiebeschaffung nach der Energiekrise

Viele WEGs und Verwalter wünschen sich nach unbeständigen Jahren Planungssicherheit bei der Energiebeschaffung. Doch ist das die richtige Strategie?

Was sind PPAs?

Der Strommarkt verändert sich. Dadurch gewinnen neue Vermarktungskonzepte für erneuerbare Energieanlagen zunehmend an Bedeutung. Ein Beispiel sind Power Purchase Agreements - sogenannte PPAs.

Hilfe bei Fachkräftemangel in Verwaltungen

Der Fachkräftemangel hat die Wohnungswirtschaft erreicht. Um die Arbeitslast zu verringern, kann es helfen, Aufgaben auszulagern.

Newsticker Wohnungswirtschaft

Immobilienverwalter, Eigentümer und Mieter finden hier die wichtigsten Neuerungen aus der Wohnungswirtschaft aus dem ersten Halbjahr 2024.