Kennzeichnung der Stromlieferungen für Liegenschaften
Alle Energieversorgungsunternehmen nutzen ein Stromnetz. Nur die Erzeugung bestimmt die Qualität des Stroms. Seit 2005 sind alle Stromanbieter in der Europäischen Union verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen (§ 42 des Energiewirtschaftsgesetzes). Auf diesem Weg erhalten Kunden und Verbraucher Informationen über Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms.
Dadurch haben Sie als Stromkunde die Möglichkeit, bei der Wahl Ihres Versorgers dessen Engagement im Umweltschutz zu berücksichtigen.
So setzt sich MONTANA Strom zusammen
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, geändert 2023 (Stand: 01.11.2024)
MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG, Dr.-Max-Straße 26, 82031 Grünwald