Newsticker – Immobilienjahr 2024
Was gibt es Neues bei Energie und Wohnen?
Im Jahr 2024 werden einige Gesetze und Pflichten in Kraft treten, auf die Immobilienverwalter, Eigentümer und Mieter sich bereits jetzt vorbereiten können. Hier finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Änderungen und Gesetzesvorlagen.
+++ Gas-Umsatzsteuersatz wird voraussichtlich wieder erhöht
Wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung 2022 den Umsatzsteuersatz vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Sonderregelung soll jetzt früher als geplant bereits Ende Februar 2024 auslaufen. Durch diese Maßnahme und die angespannte geopolitische Lage erwarten Experten wieder höhere Gaspreise.
Das Finanzministerium verweist als Begründung für die Entscheidung darauf, dass die Senkung generell nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei. Die Preise seien schneller gesunken als erwartet, der Energiemarkt habe sich beruhigt.
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+++ Veränderungen bei Heizkostenabrechnung
Seit Januar 2023 müssen sich Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter ist abhängig vom Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Es gibt zehn Stufen, angefangen bei einer 100-prozentigen Kostenübernahme durch den Mieter, wenn der energetische Standard sehr hoch ist und der Ausstoß pro Quadratmeter geringer als 12 kg jährlich ausfällt. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt einen Rechner für die Kostenaufteilung zur Verfügung.
Für Hausverwaltungen, die einen Dienstleister mit der Erstellung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung beauftragt haben, übernimmt dieser automatisch die Einstufung des Gebäudes in das Stufenmodell und die Aufteilung der CO2-Kosten. Ihm liegen alle erforderlichen Daten vor, um die Aufteilung korrekt vorzunehmen und in der Heizkostenabrechnung auszuweisen. Die Verordnung gilt für Heizperioden, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen, und ist in der Regel erstmals mit der Anfang 2024 zu erstellenden Abrechnung umzusetzen.
+++ Wie geht es mit den Energiepreisbremsen weiter?
Während die Mehrwertsteuer für Gas früher als ursprünglich geplant wieder erhöht werden soll, steht eine Verlängerung der Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme zur Debatte. Ursprünglich sollten die Preisbremsen zum Jahresende 2023 auslaufen, nun sollen die Preise, vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission, bis zum 31. März 2024 gedeckelt bleiben. Für Gas liegt die Preisbremse bei zwölf Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent.
+++ Energieversorgung 2024 optimieren
Haben Sie bereits an die Energielieferverträge für 2024 gedacht? Wenn Sie bisher noch abgewartet haben oder Ihre Liegenschaften derzeit zum Grundversorgungstarif beliefert werden, sollten Sie Ihre Konditionen prüfen. Die Preise für Erdgas und Strom sind in den letzten Monaten spürbar gesunken.
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich, wie Sie Ihre Energiekosten optimieren können. Schreiben Sie uns unter E-Mail: geschaeftskunden@montana-energie.de
Die wichtigsten Events der Immobilienwirtschaft (Q4 2023 / Q1 2024)
Frankfurt I 24. November 2023
Frankfurter Verwaltertag, Crowne Plaza Frankfurt Congress Hotel
Münster I 18./19. Januar 2024
Münsteraner Verwalterkonferenz, Mövenpick Hotel Münster
München I 23./24. Februar 2024
Münchener Verwaltertage, Leonardo Royal Munich
Hannover I 21. Februar 2024
WEG-Verwalterforum Hannover
Hamburg I 28. Februar 2024
WEG-Verwalterforum Hamburg, Grand Elysée Hamburg