Newsticker – Immobilienjahr 2023
Was gibt es Neues bei Energie und Wohnen?
Das erste Halbjahr 2023 hat einige Änderungen für Immobilienverwalter, Eigentümer und Mieter mit sich gebracht, die in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Hier finden Sie eine Checkliste mit Aufgaben für das dritte und vierte Quartal.
+++ Zuschüsse für Heizöl und Pellets jetzt beantragen
Verfügt Ihre Wohnungseigentumsgemeinschaft über eine Zentralheizung mit Heizöl, Pellets oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern? Dann können Sie unter Umständen Zuschüsse bei den Bundesländern beantragen.
Voraussetzung ist, dass die Brennstoffkosten im vergangenen Jahr mehr als das Doppelte des Referenzpreises betrugen. Für Heizöl beträgt dieser z.B. 71 Cent/Liter. Erstattet werden maximal 80 Prozent der Mehrkosten; das Budget ist begrenzt, weshalb es lohnt, sich schnell über den eigenen Anspruch zu informieren.
- Ende der Antragsfrist: 20.10.2023
- Zur Anspruchsermittlung
+++ Änderungen beim Preisdeckel für Wärmepumpenstrom mit Niedertarif und Nachtstrom
Für Heizstrom, der mit Hoch- und Niedertarif abgerechnet wird, sowie für Nachtstrom gilt ab 1. August 2023 im Niedertarif ein abgesenkter Preisdeckel (Referenzpreis).
- Niedertarif: 28 Cent pro Kilowattstunde
- Hochtarif: 40 Cent pro Kilowattstunde (unverändert)
Die Änderung betrifft Abnahmestellen mit Doppeltarifzähler für Heizstrom und einem Jahresverbrauch von unter 30.000 Kilowattstunden. Die Energieversorger müssen Entlastungen für Heizstrom ab August neu berechnen. Sie haben die Möglichkeit, die Entlastung, die sich für den Zeitraum von August bis Dezember ergibt, als einmalige Gutschrift zu gewähren.
Hintergrund ist, dass der Strompreisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde bei Heizstrom kaum greift, da die Tarife per se günstiger als Haushaltsstromtarife sind. Gleichwohl war es auch bei Heizstrom zu großen Preissteigerungen gekommen.
+++ Gut vorbereitet für die Heizkostenabrechnung 2023
Die Entlastungsbeträge, die sich aus den Preisbremsengesetzenergeben oder als Härtefallhilfe rückwirkend ausgezahlt wurden, müssen auf den Nebenkostenabrechnungen für die laufende Abrechnungsperiode gesondert ausgewiesen oder in Textform mitgeteilt werden. Das gilt sowohl für den Gesamtbetrag für die Lieferstelle, als auch für den Anteil, der auf den einzelnen Nutzer entfällt.
Tipp: Denken Sie rechtzeitig daran, die Daten an Ihren Abrechnungsdienstleister zu übermitteln, damit dieser sie berücksichtigen kann. Zumal in der kommenden Heizkostenabrechnung erstmals die CO2-Kostenaufeilung vorzunehmen ist. Die Informationen zu den Entlastungsbeträgen finden Sie auf den Rechnungen Ihrer Energieversorger.
+++ Branchenchampion bei Gasversorgern
MONTANA legt Wert darauf, seinen Kunden Premiumservices und Produkte zu bieten. Daher freuen wir uns besonders, wenn diese Bemühungen anerkannt werden. Aktuell erhielten wir etwa zwei deutsche B2B Awards für unsere Angebote zu Gewerbegas und Gewerbestrom. Damit zeigen wir, dass wir unsere hohe Qualität aufrechterhalten können, die uns bereits zahlreiche Auszeichnungen einbrachte.
Die wichtigsten Events der Immobilienwirtschaft (Q3 2023)Hannover I 24. August 2023 Hamburg I 12. September 2023 Ludwigshafen I 13./14. September 2023 Fischen im Allgäu I 25./27. Oktober 2023 Berlin I 19./20. Oktober 2023 Auf all diesen Events ist auch MONTANA vertreten. Wir freuen uns, Sie vor Ort zu sehen! |