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Wie den Balkonkraftwerken zum Durchbruch verholfen werden soll

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Als „Balkonkraftwerk“, „Mini-PV-Anlage“ oder „Plug-in-PV-Anlage“ ist es derzeit in aller Munde: Das Steckersolargerät, so der offizielle Name, lässt sich auch von Laien auf Balkonen oder Terrassen aufstellen oder montieren und anschließen.

Balkonkraftwerke bestehen aus einem Solarmodul und einem Wechselrichter, der mit einer Steckdose verbunden wird und den Gleichstrom, der aus Sonnenkraft erzeugt wird, in Wechselstrom umwandelt. Es misst etwa 1,70 x 1 Meter, wiegt rund 20 Kilo.

Steckersolaranlagen sind nur für den Eigenverbrauch gedacht. Sie liefern Solarstrom für Geräte, die an das Stromnetz des Haushalts angeschlossen sind. Produziert die Mini-PV-Anlage mehr Strom, als verbraucht wird, so fließt er in das öffentliche Netz ab. Eine Einspeisevergütung gibt es dafür nicht.

Was kosten Steckersolargeräte?

Günstige Modelle gibt es ab ca. 400 Euro. Mit ihnen kann man – je nach Region, Ausrichtung und Sonneneinstrahlung – rund 300 kWh Strom erzeugen. So lässt sich der Stromverbrauch zu etwa 10 bis 20 Prozent abdecken, je nachdem, wie hoch der Verbrauch ist und zu welchem Anteil dieser tagsüber anfällt.

Rechtliche Hürden für Mini-PV-Anlagen sollen fallen

Derzeit gilt die Installation eines Balkonkraftwerks als bauliche Veränderung und muss in der WEG-Versammlung mehrheitlich genehmigt werden. Mit einem neuen Gesetz soll der Betrieb dieser Anlagen künftig vereinfacht werden, damit auch Wohnungsbesitzer und Mieter einfacher Solarstrom produzieren können.

Das soll nach der Sommerpause beschlossen werden:

  • Steckersolaranlagen sollen unter die privilegierten baulichen Veränderungen fallen
  • Eigentümer haben dann einen Anspruch auf die Installation und können Zustimmung verlangen
  • Das Mietrecht soll analog ergänzt werden

Für Verwalter heißt das, ähnlich wie bei Wallboxen: Der Diskussionsbedarf wird kleiner, da die Gemeinschaft nicht mehr über das „Ob“ eines Balkonkraftwerks entscheidet, sondern nur über das „Wie“ – sie hat also lediglich bei Ausgestaltung und Montage ein Mitspracherecht.

Welche gesetzlichen Vereinfachungen für Plug-in-PV-Anlagen sind geplant?

Mit dem Gesetz soll das Anmeldeverfahren für die Mini-PV-Anlage weiter vereinfacht werden. Auch soll vorübergehend erlaubt werden, Steckersolargeräte in Verbindung mit alten Stromzählern (Ferraris-Zähler) zu betreiben. Erhöht werden soll zudem die maximale Leistung der Geräte. Außerdem wird die Verbindung mit einer herkömmlichen Schuko-Steckdose (anstelle einer speziellen „Einspeise-Steckdose“) ausdrücklich gestattet.

Gibt es finanzielle Anreize für die Installation eines Balkonkraftwerks? 
  • Auf Steckersolargeräte gilt seit 2023 ein Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent.
  • Viele Städte und Gemeinden zahlen einen Zuschuss für die Anschaffung von Mini-PV-Anlagen.
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