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Das Mieterstromgesetz ist in Kraft


Stand: August 2017

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit diesem Wohngebäude geliefert wird. Der Preis darf maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Zusätzlich erhält der Eigentümer eine Förderung, die von der Größe der Solaranlage abhängt und zwischen 2,2 Cent/kWh und 3,8 Cent/kWh liegen wird.

Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem Gutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat, bis zu 3,8 Millionen Wohnungen.
Mit dem neuen Gesetz soll das Potenzial ungenutzter Dachflächen für die Energiewende erschlossen werden und nunmehr auch Mietern in Mehrfamilienhäusern sowie WEG-Gemeinschaften ermöglicht werden, von der Energiewende zu profitieren. Denn die Mieter bzw. Nutzer zahlen auf den Strom keine Netzentgelte, Konzessionsabgaben und ähnliche Abgaben.

Eigentümer als Energieversorger

Für Eigentümer und Immobilienverwalter, die ein Mieterstrommodell in Erwägung ziehen, ist die praktische Umsetzung mit einigen Komplexitäten behaftet: Als Betreiber eines Mieterstrommodells schlüpft ein Eigentümer in die Rolle des Energieversorgers, was eine ganze Reihe von Konsequenzen und Anforderungen nach sich zieht – zum Beispiel im Bereich der Verbrauchsmessung und Abrechnung.

MONTANA sieht in dem neuen Mieterstromgesetz einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele und wird auf Grundlage der jetzt vorliegenden Rahmenbedingungen eine Lösung für die Immobilienwirtschaft entwickeln, die diese bei der Umsetzung eines Mieterstromangebots wirksam mit energiewirtschaftlichem Know-how unterstützt. In wenigen Wochen erhalten Sie mit einer Sonderausgabe unseres Newsletters genauere Informationen dazu, wie Sie mit Ihren Mietern an der Energiewende partizipieren können.

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