MONTANA Energie

Wärmemessdienst

Passgenaue Messdienstleistungen und Messtechnik
für München und Stuttgart

Ob in der Wohnungswirtschaft oder in der Verwaltung von Gewerbeimmobilien, keine Liegenschaft gleicht der anderen. MONTANA bietet Ihnen eine absolut präzise Verbrauchsmessung mit modernster Messtechnik, die genau auf das jeweilige Gebäude abgestimmt ist.

 

    Beratung zu Ihrer Messtechnik

    • Wir beraten Sie persönlich und vor Ort bei der Auswahl der optimalen Messtechnik. Dabei berücksichtigen wir sowohl bauliche und technische Voraussetzungen Ihrer Liegenschaft als auch Wirtschaftlichkeitsaspekte und gesetzliche Vorschriften. So können Sie sicher sein, dass Sie sich für eine Lösung entscheiden, die exakt Ihren Anforderungen entspricht.
    • Im Rahmen eines umfassenden Service (bei Miete inklusive) sorgen wir für die permanente Funktionsfähigkeit der Messgeräte.

      Wir beraten Sie gern

    Messgeräte mieten: Service inklusive

    Sie haben die Möglichkeit, die MONTANA Messgeräte zu erwerben oder zu mieten. In den meisten Fällen empfiehlt sich die Miete, bei der unser Service bereits eingeschlossen ist. Sie profitieren gleich mehrfach:

    • Regelmäßige Funktionsprüfung und Service inklusive
    • Überwachung der Eichfristen und Meldeanzeige an das zuständige Eichamt eingeschlossen
    • Kostenloser Ersatz von Geräten bei Defekt
    • Mietkosten sind umlagefähig (§ 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung)

    Innovative Messgeräte mit Schweizer Präzision

    Die Basis für eine exakte Messung und Erfassung der Verbrauchswerte ist das Messgerät. Deshalb arbeiten wir im Rahmen unseres Wärmemessdienstes mit Messtechnik, die in der Schweiz gefertigt wird und für Innovation sowie höchste Qualität und Präzision steht.

    Wärmemessdienst – Technik für vielfältige Anforderungen

    Um für Ihre Liegenschaft die passgenaue Lösung zu entwickeln, prüfen wir zunächst Ihre bestehende Ausstattung. Abhängig von der angestrebten Lösung stellen wir gemeinsam mit Ihnen die geeignete Messtechnik zusammen, ergänzen Ihre Ausstattung und montieren alle Geräte fachgerecht.

    Moderne Messtechnik

    Wir bieten Ihnen ein umfassendes Sortiment an modernsten Messgeräten an:

    • Elektronische Heizkostenverteiler
    • Elektronische Wärmezähler für unterschiedliche Einbausituationen, Temperaturbereiche und Durchlaufmengen
    • Wasserzähler für verschiedene Einbauanforderungen und Durchlaufmengen

    Alle Geräte sind mit integriertem Funkmodul erhältlich, so dass sie in ein Funkerfassungssystem eingebunden werden können.

    Umfassende Beratung

    Für alle marktgängigen Wasser- und Warmwasserzähler halten wir Nachrüst-Funkmodule bereit, so dass vorhandene Geräte problemlos in ein Funkerfassungssystem integriert werden können. Auch Rauchwarnmelder lassen sich übrigens in ein Funkerfassungssystem aufnehmen: Wir bieten Ihnen zertifizierte Rauchwarnmelder eines führenden Herstellers mit passendem Funkmodul. Je nachdem, ob Sie sich für die Auslesung im Walk-by-Verfahren oder die Fernauslesung entscheiden, stellen wir die benötigten Elemente zu einem stimmigen Funksystem zusammen.

    Die Ablesung: per Funk oder lokal?

    Wir arbeiten ausschließlich mit bidirektionalen Funksystemen. Das gewährleistet nicht nur eine geringstmögliche Funkbelastung, sondern erlaubt es auch, die Geräte bei Mieterwechsel oder baulichen Veränderungen via Funk zu konfigurieren. Dabei sind zwei Ableseverfahren möglich:


    Walk-by-Verfahren

    • Der Ableser erfasst „im Vorbeigehen“ alle Verbrauchswerte mit einer mobilen Walk-by-Station, die mit den Messgeräten kommuniziert und die gespeicherten Verbrauchsdaten verschlüsselt abruft.
    • Da die Messgeräte ausschließlich beim Ablesevorgang für kurze Zeit, mit geringer Leistung und über eine kurze Distanz senden, ist die Funkbelastung vernachlässigbar gering.

    Funkfernauslesung

    • Die Funkmodule an den Messgeräten übermitteln die Verbrauchswerte in regelmäßigen Abständen an einen zentralen Datensammler in der Liegenschaft.
    • Dieser leitet die Daten automatisiert per GSM an das Abrechnungssystem von MONTANA weiter – selbstverständlich mit Verschlüsselung.
    • Ein solches System ist die optimale Grundlage für den Einstieg in ein Energiedatenmanagement: Die Verbrauchsdaten können regelmäßig erfasst und jederzeit aktuell für Analysen auf Nutzer- und Liegenschaftsebene bereitgestellt werden.

    Vorteile der Funkablesung: eine zukunftsorientierte Lösung

    • Kein Betreten der Wohnungen und somit keine Terminabstimmung notwendig
    • Präzise und stichtagsgenaue Erfassung aller Werte
    • Vollständigere und verlässlichere Datenbasis für mehr Rechtssicherheit bei der Abrechnung
    • Schnellere Abrechnung
    • Unkomplizierte Zwischenablesungen
    • Einfache Montage

    Lokale Ablesung am Gerät

    Alternativ zur Ablesung per Funk kann auch direkt am Mess- oder Verteilgerät in der jeweiligen Nutzeinheit abgelesen werden. MONTANA verwendet dafür ausschließlich elektronische Heizkostenverteiler und Wärmezähler. Damit eine präzise und fehlerfreie Erfassung gewährleistet ist. Die Ablesetermine und etwaige Ersatztermine werden von uns rechtzeitig angekündigt bzw. mit Ihren Nutzern vereinbart.

    Mess- und Eichgesetz (MessEG) & Wärmemessdienst

    Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die dazugehörigen Rechtsverordnungen schreiben nicht nur vor, dass Wärmezähler, Warmwasserzähler und Kältezähler alle fünf Jahre und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden müssen. Die seit 2015 gültige Novellierung stellt auch zusätzliche Anforderungen, insbesondere eine Anzeigepflicht bei neuen und erneuerten Geräten.

    Entscheiden Sie sich, Messgeräte von MONTANA zu mieten, profitieren Sie: Im Rahmen unseres Services kümmern wir uns darum, dass alle Auflagen und Termine eingehalten werden. So können Sie sicher sein, dass alle Vorgaben erfüllt sind und Sie die abgelesenen Werte für die Abrechnung verwenden dürfen.

    Information zur Gesetzesänderung § 32 Mess- und Eichgesetz: Anzeigepflicht

    Durch das Gesetz zur Neuordnung des gesetzlichen Messwesens trat zum 1. Januar 2015 eine Anzeigepflicht für Messgeräte nach § 32 MessEG in Kraft. Verwender von Messgeräten sind verpflichtet, neue oder erneuerte Geräte innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Inbetriebnahme an die zuständige Eichbehörde zu melden.

    Kontakt MONTANA
    Wir beraten Sie gern!
    Montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr
    Sie haben Fragen zum MONTANA Wärmemessdienst?
    089 641 65-2020

    Häufige Fragen zum Wärmemessdienst von MONTANA

    • Hat jeder Messdienst eine eigene Berechnung für den Vergleichsnutzer oder gibt es eine Norm?

      Die Heizkostenverordnung aus dem Jahr 2021 schreibt unter § 6a Abs.2 Nummer 1 die Angaben vor, die in der unterjährigen Verbraucherinformation enthalten sein müssen. Unter anderem ist ein Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten bzw. durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie vorgeschrieben.

      Wie der Verbrauch eines Durchschnittsnutzers / einer Nutzerkategorie zu ermitteln ist, ist allerdings nicht in der HKV vorgegeben. Der Normnutzer stellt den bundesweiten durchschnittlichen Nutzer bzw. Energieverbraucher dar, für den vergleichbare Grundvoraussetzung angenommen werden (z.B. Brennstoffart und Gebäudegröße). Anhand branchenweit erhobener Daten werden unterschiedliche Kategorien an normierten Durchschnittsnutzern entwickelt. Der Mittelwert aus einer der am ehesten vergleichbaren Nutzerkategorie wird der Liegenschaft zugeordnet. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunde pro Quadratmeter (kWh/(m²*a)).

      Die Energiebilanz von Wohngebäuden wird im Wesentlichen vom Energiebedarf für Raumheizung und Trinkwassererwärmung bestimmt. Das Nutzungsverhalten, Gebäudegeometrie, Dämmstandard der Außenhülle oder der Anlagen- und Regelungstechnik bedingen den Energieverbrauch für Raumheizwärme. Auch der Standort beeinflusst den Energieverbrauch durch Klima, Gebäudegüte und Nutzerverhalten.

      Deswegen stellt der Vergleich mit einer vergleichbaren Nutzeinheit oder Nutzerkategorie nur eine unpräzise Angabe dar. Gesetzlich sind wir allerdings verpflichtet, diese Information in der uVi mitanzugeben.

    Unsere Leistungen im Rahmen des Mess- und Abrechnungsservice

    Heiz- und Nebenkostenabrechnung

    Wir übernehmen für Sie die komplette Abrechnung von Wärme, Wasser und sämtlichen sonstigen Nebenkosten und garantieren höchste Qualität und Termintreue, maximale Transparenz und Rechtssicherheit.

    Energieverbrauchs- erfassung / Wärmemessung

    Wir sorgen für eine zuverlässige und exakte Messung der Energie- und Wasserverbräuche in Ihrer Immobilie. Dafür verwenden wir Präzisions-Messtechnik mit Schweizer Qualität.

    Rauchwarnmelder-Service

    Rauchmelder sind bundesweit Pflicht und müssen jährlich geprüft werden. Wir installieren moderne Rauchwarnmelder eines europäischen Marktführers in Ihrer Liegenschaft.

    Trinkwasseranalyse



    Die Qualität von Trinkwasser ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Zu ihrer Sicherstellung gehört auch die regelmäßige Untersuchung auf Legionellen.

    Energieausweis anfordern!

    Lassen Sie Ihren Energieverbrauch untersuchen! Die Analyse vom Fachmann deckt Schwachstellen und Modernisierungsbedarf Ihrer Heizungsanlage auf.

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