Messdienst – Unser Mess- und Abrechnungsservice

Wie können Sie durch den Messdienst von MONTANA profitieren? Als Hausverwalter oder Vermieter kennen Sie die Herausforderungen von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen. Eine zuverlässige und präzise Verbrauchserfassung sowie eine transparente und schnelle Abrechnung sorgen für reibungslose Abläufe und nachvollziehbare Daten. Das bewahrt Sie vor unnötigen Diskussionen und Konflikten. Aber MONTANA liefert im Bereich Messdienst noch mehr:

Unsere Leistungen im Messdienst im Überblick:

  • Messtechnik und Rauchwarnmelder zur Miete oder zum Kauf
  • Montage aller Geräte
  • Erfassen und Abrechnen des Energieverbrauchs
  • Übernahme der kompletten Nebenkostenabrechnung
  • Erstellen von Verbrauchsanalysen und Energieausweisen
  • Rauchwarnmelderservice
  • Trinkwasseranalyse

Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Das Komfortpaket für mehr Effizienz-von der Erfassung der Energieverbrauchsdaten bis zur Abrechnung mit Eigentümern und Mietern.

MONTANA bietet einen umfassenden Messdienst-Service. Sie profitieren durch eine transparente Wärmemessung und Energiekostenabrechnung für Ihre Immobilie. Wir erfassen den Verbrauch für die einzelnen Nutzeinheiten entweder direkt am Gerät oder per Funk im Walk-by- oder Fernausleseverfahren. Wir prüfen die Daten und erstellen die Heiz- und Nebenkostenabrechnung für Sie. Diese können Sie auch online jederzeit einsehen und weiterverarbeiten.

Wir setzen auf modernste, funkfähige Messgeräte, die Sie bei uns kaufen oder mieten können – ganz wie Sie wollen. Selbstverständlich übernehmen wir die Montage für Sie und bei Gerätemiete den Service

Das MONTANA Plus-Paket:
 

Auf Wunsch bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Wärmemess- und Abrechnungsdienstes ein umfassendes Rundumsorglos-Paket:

  • Wir finanzieren die Energiekosten und die Betriebskosten für die Heizungsanlage vor und übernehmen das Forderungsmanagement mit Ihren Nutzern und Mietern – von der Festlegung und dem Einzug der Vorauszahlungen über die Jahresendabrechnung bis hin zum Mahnwesen.
  • Ihren Nutzern und Mietern stehen wir telefonisch für Rückfragen, Informationen und Reklamationen zur Verfügung.

Nebenkostenabrechnung

Weitere Leistungen im Bereich Messdienst

Wärmemessdienst

Moderne Messgeräte für eine exakte Verbrauchsmessung sind unser Anspruch. Eingebettet ist die Verwendung präziser messtechnischer Geräte in einen umfassenden Beratungs-Service. 
Gerne vermieten wir unsere Messgeräte für eine genaue Erfassung des Wärmeverbrauchs. Sie profitieren u.a. durch eine regelmäßige Wartung der Messtechnik und einem zügigen Ersatz im Falle eines Defektes.

Wärmemessdienst

Rauchmelder-Service

Unsere Leistungen für Hausverwalter und Immobilienbesitzer gehen über das Messen und Berechnen hinaus. Sie profitieren als Kunde auch durch unseren umfassenden Rauchmelder-Service. Wir bieten qualitativ hochwertige Warnmelder und sorgen für eine fachgerechte Installation in der Immobilie. Hierbei achten wir auf eine rechtssichere Dokumentation.

Rauchmelder-Service

Trinkwasseranalyse

Sind Sie Verwalter oder Vermieter von Mehrfamilienhäusern, müssen Sie dem Gesundheitsamt eine Analyse des Trinkwassers zukommen lassen. Liegt also eine Prüfungspflicht vor, können Sie auf MONTANA zählen. Wir untersuchen Ihr Trinkwasser in regelmäßigen Abständen und garantieren so die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.

Trinkwasseranalyse

Mehr als nur Messdienst – So profitieren Sie durch MONTANA:

  • Langjährige Erfahrung: Seit Jahrzehnten versorgen wir Kunden aus der Wohnungswirtschaft zuverlässig mit Energie. Seit mehr als 40 Jahren kümmern wir uns um die Abrechnung der Heizkosten und auf Wunsch auch um die Abrechnung der gesamten Betriebsnebenkosten.
  • Mehr als 2.000 Kunden aus der Immobilienwirtschaft: Wir kennen die Anforderungen von Hausverwaltungen aus der täglichen Praxis. Durch unsere Partnerschaften und die enge Zusammenarbeit mit Branchenverbänden sind wir nah am Puls der Immobilienwirtschaft.
  • Erstklassiger Service und direkter persönlicher Ansprechpartner: Unsere Experten beraten Sie bundesweit gerne vor Ort und finden gemeinsam mit Ihnen die maßgeschneiderte Lösung für Ihre Liegenschaften.
  • Innovative Technik: Wir arbeiten mit Messtechnik, die für höchste Präzision steht. Die Ablesung erfolgt per Funk als Funkfernauslesung oder im Walk-by-Verfahren.
  • Hohe Qualität: Ihre Abrechnungen erhalten Sie verlässlich, korrekt, termingerecht und rechtssicher.
  • Wechselservice: Sollten in Ihrer Immobilie noch geeichte Messgeräte vorhanden sein, so besteht die Möglichkeit, diese bei einem Wechsel zu uns weiterzuverwenden.
Kontakt MONTANA
Wir beraten Sie gern!
Montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr
Sie haben Fragen zum MONTANA Wärmemessdienst?
089 641 65-2020

Fragen zum Abrechnungsservice von MONTANA

  • Welche rechtliche Grundlage hat die Abrechnung?

    Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten wird auf der Grundlage der Heizkostenverordnung (HKVO) erstellt.

  • Welchen Zweck hat die Abrechnung nach Verbrauch?

    Die verbrauchsabhängige Abrechnung trägt zum bewussten Energie- und Wasserverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Untersuchungen zeigen, dass zwischen 20 % und 25% Einsparungen möglich sind, wenn Messgeräten vorhanden sind. Außerdem ist die günstigste Möglichkeit, um Energie- und Kosten zu sparen, in der Heizkostenverordnung verbindlich vorgeschrieben.

  • Wie lang ist ein Abrechnungszeitraum?

    Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate, entsprechend den Vorgaben des Mietrechts. Beginn und Ende des Zeitraums im Sommer oder Winter legt der Gebäudeeigentümer fest. Aus organisatorischen Gründen kann der Abrechnungszeitraum um einige Tage vom Ablesezeitraum der Messgeräte abweichen. Bei elektronischen Geräten, die den Stichtag speichern, wird der Verbrauchswert zum festgelegten Datum festgehalten.

  • Können die Heizkosten gleich nach der Ablesung genannt werden?

    Aus technischen Gründen ist es bei Heizkostenverteilern nicht möglich, direkt während der Ablesung Aussagen zu den entstandenen Heizkosten zu treffen. Der Preis einer Verbrauchseinheit ist von Energiepreisen und Witterungsbedingungen abhängig und dadurch nicht jedes Jahr gleich. Zudem kann besonders bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip die Gesamtanzahl der Verbrauchseinheiten jährlich schwanken. Erst nach Auswertung aller Ableseergebnisse des Gebäudes steht der Kostenanteil jeder Wohnung fest.

  • Warum können die Verbrauchswerte jährlich schwanken?

    Der Brennstoffverbrauch hängt unter anderem von den Temperaturen und der Länge der Heizperiode ab. Dadurch kann es selbst bei gleichem Brennstoffverbrauch in zu unterschiedlichen Verbrauchsanzeigen kommen. Um die Verteilung gerecht zu gestalten, werden sämtliche Ablesewerte eines Hauses zusammengezählt und den gesamten Heizkosten gegenübergestellt.

  • Was ist in den Verbrauchskosten enthalten?

    Der mit Mess- oder Erfassungsgeräten ermittelte Verbrauch in einer Abrechnung wird Verbrauchskosten genannt. Diesen Anteil kann der Nutzer durch sein Verhalten erheblich beeinflussen. Dem gegenüber stehen die Grundkosten oder Fixkosten der Heizanlage, welche nicht durch den Nutzer beeinflusst werden können.

  • Wann, wenn der Verbrauch einer Wohnung nicht abgelesen werden kann?

    Fällt ein Gerät aus oder haben wir keinen Zugang zur Wohnung, können wir den Verbrauch nicht ablesen. In diesem Fall wird der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch gemäß § 9a der Heizkostenverordnung auf Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder im jeweiligen Abrechnungszeitraum vom Eigentümer ermittelt. Den so erfassten anteiligen Verbrauch legen wir bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zugrunde.

  • Was beinhalten die Grundkosten der Heizkostenabrechnung?

    Die HKVO schreibt vor, dass zwischen 30 % und 50 % der Heiz- und Warmwasserkosten eines Gebäudes nach einem festen Schlüssel auf die Nutzer verteilt werden. Grundkosten dienen zur Deckung von Wärmeverlusten der Verteilleitungen, der Bereitstellung von Wärme sowie der Fixkosten der Heizanlage, die auch ohne individuelle Wärme- oder Warmwasserabnahme entstehen. Mit Grundkosten wird ein Ausgleich für wärmetechnisch benachteiligte Wohnlagen geschaffen (z. B. Dachwohnungen mit erhöhtem Heizbedarf). Auch für leerstehende Wohnungen sind deshalb mindestens Grundkosten abzurechnen. Als Grundkostenanteile werden typischerweise die Wohn- oder Nutzfläche in Quadratmetern verwendet. Zulässig sind auch Kubikmeter der Rauminhalte bei Gebäuden mit unterschiedlich hohen Räumen.

  • Was passiert nach der Ablesung?

    Nach dem Ablesen prüfen und speichern wir die Angaben zu den angefallenen Kosten. Zu den umlagefähigen Kosten zählen nach § 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungs- einschließlich der Abgasanlage. Zusätzlich können Betriebskosten wie z.B. Kosten für die Wasserversorgung und Hausnebenkosten berücksichtigt werden. Sind alle notwendigen Daten vorhanden, erstellen wir die Heizkostenabrechnung für die einzelnen Wohnungen. Der Hausverwalter bzw. Eigentümer erhält eine Gesamtabrechnung und für die Weitergabe an den Mieter je eine Einzelabrechnung. 
     

Unsere Leistungen im Rahmen des Mess- und Abrechnungsservice

Energieausweis anfordern!

Lassen Sie Ihren Energieverbrauch untersuchen! Die Analyse vom Fachmann deckt Schwachstellen und Modernisierungsbedarf Ihrer Heizungsanlage auf.

Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Wir übernehmen für Sie die komplette Abrechnung von Wärme, Wasser und sämtlichen sonstigen Nebenkosten und garantieren höchste Qualität und Termintreue, maximale Transparenz und Rechtssicherheit.

Aktuelle Energiemarktinformationen

Erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen, die Immobilienwirtschaft und Energiemarkt betreffen, per E-Mail.

Energieverbrauchs- erfassung / Wärmemessung

Wir sorgen für eine zuverlässige und exakte Messung der Energie- und Wasserverbräuche in Ihrer Immobilie. Dafür verwenden wir Präzisions-Messtechnik mit Schweizer Qualität.

Rauchwarnmelder-Service

Rauchmelder sind bundesweit Pflicht und müssen jährlich geprüft werden. Wir installieren moderne Rauchwarnmelder eines europäischen Marktführers in Ihrer Liegenschaft.

Trinkwasseranalyse



Die Qualität von Trinkwasser ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Zu ihrer Sicherstellung gehört auch die regelmäßige Untersuchung auf Legionellen.