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In großen Schritten Richtung Klimaneutralität

Klimaschutz-Sofortprogramm

Das Klimaschutzgesetz ist erheblich verschärft worden. Die Politik reagiert damit auf ein bahnbrechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte die bisherigen Klimaziele als unzureichend verworfen. Ziel ist, dass Deutschland jetzt schon 2045 die Klimaneutralität erreicht statt wie bisher 2050. Damit kommen auf die Wohnungswirtschaft erhebliche Anforderungen zu. Unterstützung verspricht jedoch ein Klimaschutz-Sofortprogramm, aus dem 4,5 Milliarden Euro in die Förderung energieeffizienter Gebäude fließen sollen.


Die Novelle des Klimaschutzgesetzes hat Ende Juni den Bundestag und den Bundesrat passiert und tritt damit noch vor der Bundestagswahl in Kraft. Danach müssen die CO2-Emissionen bis 2030 statt um bisher 55 Prozent jetzt um mindestens 65 Prozent bezogen auf das Basisjahr 1990 sinken. Neu aufgenommen wurde das ambitionierte Zwischenziel 2040 mit einem Minus von 88 Prozent. Auf dem Weg zur endgültigen Klimaneutralität 2045 – also fünf Jahre früher als bisher vorgesehen – sind ab 2031 jährlich Obergrenzen beim CO2-Ausstoß nachprüfbar einzuhalten. So weit die grundsätzlichen Zielmarken.

Verschärfte Emissionsziele für alle Wirtschaftssektoren 

Doch wie sollen die verschiedenen Wirtschaftssektoren zum Erreichen der Ziele beitragen? Die bisher geltenden jährlichen Emissionsobergrenzen wurden weiter gesenkt. Die größten Einsparungen werden der Energiewirtschaft und der Industrie abverlangt. Drei Gründe sind dafür ausschlaggebend: In diesen Sektoren fallen weiterhin die höchsten Emissionen an, zugleich sind dort die Vermeidungskosten am geringsten. Außerdem entscheidet der Energiesektor mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien – und damit dem Ersatz fossiler Brenn- und Kraftstoffe – auch über die Emissionsminderungen in den übrigen Sektoren. Der Gebäudesektor, Verkehr und Landwirtschaft müssen ebenfalls ihre Klimaschutzanstrengungen deutlich steigern.

Moderate Einsparvorgaben für die Wohnungswirtschaft – die es in sich haben 

Im Gebäudesektor soll nach der Gesetzesnovelle der CO2-Ausstoß von 118 Millionen Tonnen im Jahr 2020 auf 67 Millionen Tonnen bis 2030 sinken. Bisher lag dieser Wert bei 70 Millionen Tonnen. Das ist nur mit riesigen Investitionssummen zu realisieren, die nach Meinung vieler Experten die Wohnungswirtschaft nicht allein stemmen kann. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) war bereits 2018 in einer Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass die energetische Sanierung des Gebäudebestands bis zu 932 Milliarden Euro kosten werde. Allerdings galt damals noch nicht die neue Zielvorgabe Klimaneutralität bis 2045.

Fördern bei Gebäudesanierung

Um die weitergehenden Ziele bei der CO2-Reduktion zu erreichen, hat das Bundeskabinett Ende Juni ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit einem Umfang von acht Milliarden Euro beschlossen. 4,5 Milliarden davon fließen allein in die Förderung energieeffizienter Gebäude. Inhaltlich ist unter anderem geplant, dass ab 2023 alle Neubauten den Energieeffizienz-Standard EH-55 erfüllen, ab 2025 soll sogar der höhere Standard EH-40 gelten. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die Bundesregierung ab 2023 keine ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen fördern darf.

Vorab bekannt geworden waren Pläne der Regierung, für Neubauten und bei größeren Dachsanierungen von Bestands-gebäuden bundesweit den Einsatz von Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen verpflichtend zu machen. Diese Vorhaben sind aus dem aktuellen Programm gestrichen worden. In einzelnen Bundesländern – Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bayern – haben die Landesregierungen eigene Regelungen für eine Solarpflicht beschlossen. Das Klimaschutz-Sofortprogramm gehört nicht zum Bundes-Klimaschutzgesetz. Es ist eine Absichtserklärung der Bundesregierung und soll Teil des Bundeshaushalts 2022 werden.

Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt unternommen, um die Gebäudeeffizienz in Deutschland zu verbessern. Fraglich bleibt nicht nur, ob die beschlossenen Fördersummen ausreichen, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Entscheidend für den Erfolg der Energiewende im Gebäudesektor wird auch sein, ob mehr Fachkräfte für das Handwerk gefunden werden können.  

Kein Kompromiss bei den CO2-Kosten

Für CO2, das bei der Nutzung fossiler Brennstoffe wie 
Erdgas oder Heizöl entsteht, wird seit Anfang des Jahres 
2021 eine CO2-Abgabe fällig. Sie beträgt derzeit 25 Euro 
pro Tonne CO2 und soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro 
je Tonne steigen. Das entspricht derzeit netto 6,7 Cent 
pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro kWh Erdgas und erhöht 
sich bis 2025 auf netto 14,7 Cent pro Liter Heizöl und 
1 Cent pro kWh Erdgas.
Ursprünglich geplant war im Klimagesetz, die Kosten für 
die CO2-Bepreisung ab 2022 zwischen Vermieter und 
Mieter gleichmäßig zu teilen. Diese Kostenteilung ist vom 
Tisch, die Mitglieder der Unionsfraktion wollten die 
Regelung nicht mittragen. Mehrkosten, die durch die CO2-
Abgabe entstehen, tragen allein die Mieter.



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