Heizungsgesetz - Deutschlands Weg zum klimafreundlichen Heizen?
Der Stand des Gebäudeenergiegesetzes vor der Sommerpause
Das Gebäudeenergiegesetz oder "Heizungsgesetz" soll die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen. Den Gesetzentwurf legten Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bauministerin Klara Geywitz im April vor. Nach hitzigen Debatten und mühsam errungenen Kompromissen wurde die Ampelkoalitionen auf der Zielgeraden ausgebremst: Das Bundesverfassungsgericht hat die für den 7. Juli geplante Verabschiedung in den Herbst verschoben, damit die Parlamentarier mehr Zeit für die Beratung haben.
Etwa ein Drittel des Energieverbrauchs entfällt in Deutschland auf den Gebäudesektor. Dabei sind im Jahr 2022 etwa 112 Millionen Tonnen CO2 entstanden. Bis zum Jahr 2030 soll die Emissionsmenge auf 67 Millionen Tonnen und bis zum Jahr 2045 sogar auf 0 reduziert werden – diese Ziele sind im Bundesklimaschutzgesetz definiert und setzen den Rahmen für die Novelle des 2020 erstmals in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes.
Ab 2028 sollen neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden
Das „Heizungsgesetz“, wie die GEG-Novelle vielfach betitelt wird, soll zwar 2024 in Kraft treten. Für Bestandsgebäude greift es erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, also spätestens ab 2028. Jede neu eingebaute Heizung muss dann auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Funktionierende Heizungen müssen nicht vorzeitig ausgetauscht werden:
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Unter welchen Bedingungen sind neue Gasheizungen noch zulässig?
Neue Gasheizungen dürfen ab 2024, mit Inkrafttreten des Gesetzes, in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten nur noch eingebaut werden, wenn sie mit mindestens 15 Prozent grünen Gasen betrieben werden. Aktuell sind das beispielsweise Biogas, künftig auch grüner Wasserstoff.
In den folgenden Jahren vergrößert sich der Prozentsatz der nachhaltigen Energien zum Betreiben neuer Gasheizungen.
- 2035: 30 Prozent grüne Gase
- 2040: 60 Prozent grüne Gase
- 2045: Heizungen müssen vollständig klimaneutral sein
Ab Gültigkeit der neuen Regeln (2028) oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die kommunale Wärmeplanung vorliegt, darf eine Gasheizung nur dann eingebaut werden, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist und die kommunale Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht.
Grundsätzlich ist bei einer Entscheidung für eine Gasheizung eine Beratung verpflichtend. So sollen die kommunale Wärmeplanung und die langfristige Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung finden und Fehlinvestitionen vermieden werden. Stichworte sind hier die steigende CO2-Bepreisung sowie hohe Kosten für grüne Gase.
Was schreibt das Gebäudeenergiegesetz für Neubaugebiete vor?
Neubaugebiete werden im Heizungsgesetz von den verlängerten Fristen ausgenommen. Hier sind ab 1. Januar 2024 nur Heizungen zulässig, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Gebäudeenergiegesetz sieht umfangreiche Förderungen beim Heizungstausch sowie Anreize für Vermieter vor
Die Förderungen für Eigentümer wurden gegenüber dem Entwurf noch einmal deutlich verbessert:
- Einkommensunabhängiger Fördersatz von 30 Prozent
- Einkommensschwache Haushalte erhalten weitere 30 Prozent Förderung
- Heizungstausch bis 2028: Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent – dieser soll ab 2028 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte sinken
Insgesamt soll die Förderung maximal 70 Prozent betragen.
Es sollten Anreize für Vermieter geschaffen und Mieter gleichzeitig nicht überfordert werden. Deshab wird die Modernisierungsumlage von 8 auf 10 Prozent erhöht, wenn eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und diese von den Kosten abgezogen wird. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes legte dafür eine Obergrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Jahr fest.
Lesen Sie in unserem Beitrag, wie die Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern aussehen.
Heizungsgesetz soll kommunale Wärmeplanung verzahnen
Eigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften haben somit für ihre Entscheidung mehr Zeit und können diese auf die kommunale Wärmeplanung stützen. In größeren Städten (ab 100.000 Einwohnern) soll diese bis 2026 fertig sein und aufzeigen, inwieweit die Versorgung künftig mit Nah- oder Fernwärme oder Wasserstoff realisiert werden kann.
Wird ein Heizungstausch bereits früher erforderlich (zum Beispiel wegen Havarie) oder ist vom Besitzer gewünscht, ist eine Energieberatung verpflichtend. In Havariefällen sind zudem Übergangsfristen geplant, in denen die 65-Prozent-Vorgabe vorerst nicht erfüllt werden muss.