MONTANA Energie

Gaskrise

Wie die Regierung für den Fall einer weiteren Zuspitzung vorsorgen will

Nachdem Russland die Gasflüsse über Nord Stream 1 im Juni deutlich reduziert hat, wächst die Sorge, dass die Lieferungen nach der für Juli angekündigten Lieferunterbrechung aufgrund der jährlichen Wartung ganz ausbleiben könnten – und sich die Versorgungslage weiter verschlechtern könnte.

Aktuell (Stand Anfang Juli) sind die Gasspeicher in Deutschland zu rund zwei Drittel gefüllt. Eine ausreichende Befüllung bis zum Winterbeginn ist in Gefahr, wenn Russland die Gasliefermengen nicht wieder auf das vereinbarte Niveau erhöht. Die fehlenden Mengen lassen sich nur unter hohen Mehrkosten anderweitig beschaffen, da die Großhandelspreise für kurzfristige Lieferungen gegenüber dem Vorjahr auf mehr als das Fünffache gestiegen sind. Eine äußerst schwierige Situation für die Importeure und Großhändler. Damit die Versorgungssituation über den Winter sichergestellt wird, hat das Bundeswirtschaftsministerium am 23. Juni die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Gleichzeitig wird das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) überarbeitet, um das Land für den Notfall zu wappnen.

Was kann auf uns zukommen?

Private Haushalte gehören zu den geschützten Kundengruppen. Ihre Versorgung ist somit gesichert, auch wenn die Notfallstufe ausgerufen werden sollte und Gas rationiert werden müsste.

  • Die Regierung bereitet einen Schutzschirm vor, mit dem angeschlagene Energieversorger staatlich gestützt werden können.
     
  • Außerdem sieht der Gesetzgeber Mechanismen vor, um einen Teil der steigenden Kosten an die Endverbraucher weitergeben zu können: zum einen die Möglichkeit für die Importeure, höhere Einkaufspreise an die Versorger und somit schlussendlich an die Verbraucher weiterzugeben.
     
  • Zum anderen eine staatliche Umlage, die alle Verbraucher gleichmäßig an den Mehrkosten beteiligen würde.
Woran Immobilienverwalter jetzt denken sollten

Zunächst: Alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz sollten genutzt werden.

  • Die jährliche Heizungswartung sollte, wenn sie nicht schon erfolgt ist, umgehend veranlasst werden, damit die gesamte Heizungsanlage ressourcenschonend arbeitet.
     
  • Wer in nächster Zeit einen neuen Energieliefervertrag benötigt, sollte sich in der aktuellen Hochpreisphase nicht zu lange fest binden – auch wenn die Sorge vor weiteren Preisanstiegen dazu verleitet.
     
  • Zum Risiko, von einer perspektivisch günstigeren Marktentwicklung aufgrund einer sehr langfristigen Vereinbarung nicht profitieren zu können, kommen weitere Unsicherheiten: Die künftigen Mengen sind schwer prognostizierbar, da noch nicht absehbar ist, welchen Einfluss die Preisentwicklung auf das Heizverhalten der Verbraucher hat. Auch ist denkbar, dass unter dem Eindruck der Marktentwicklung und vor dem Hintergrund zahlreicher Förderprogramme eine Modernisierung der Heizung vorgezogen oder eine Integration erneuerbarer Energien angestrebt wird.
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