Förderungen für Heizungen
Was ist der Stand 2024?
2024 sollen 22,3 Milliarden Euro aufgeboten werden, um Erneuerbare Energien und die energetische Sanierung im Gebäudebereich zu fördern. Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür Förderungen erhalten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis Ende 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.
Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.00 Euro jährlich noch einmal einen Bonus von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von 30.000 Euro nicht übersteigen.
Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs
Vermieter, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften müssen noch auf die neue Heizungsförderung warten. Voraussichtlich ab Mai 2024 sind Anträge für Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern sowie von WEGs für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich. Ab August sollen schließlich Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich sein.
In einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten die Grenzen für die förderfähigen Kosten abhängig von der Quadratmeterzahl.
Für alle Details rund um die Förderungen rund um das GEG lesen Sie unseren Beitrag "Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch im Mehrfamilienhaus".
Energieberatung - Der erste Schritt für Kosteneinsparungen
Auch Energieberatungen werden gefördert. Eine Energieberatung zeigt Eigentümer, wo welche Energiekosten entstehen und wie Energie effizienter eingesetzt werden kann, um Kosten zu sparen. Dazu analysiert der Berater vor Ort an der Immobilie den jeweiligen Energieverbrauch. Eigentümer und Berater entwerfen dann einen individuellen Sanierungsfahrplan für eine energieeffiziente Modernisierung des Wohngebäudes. Bis zu 80 Prozent der Kosten für die Beratung werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude gefördert.