MONTANA Energie

Fördermöglichkeiten im GEG

Diese Förderungen gibt es für den Heizungstausch im Mehrfamilienhaus

Kaum ein Thema hat die Wohnungswirtschaft 2023 so beschäftigt wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ein Grund für das Hin und Her in der Debatte war die Komplexität des Themas, das Eigentümer und Verwalter in den kommenden Jahren vor weitreichende Entscheidungen stellen wird. Um das Ziel zu erreichen, bis 2045 Heizungen mit fossilen Energieträgern abzuschaffen, plant die Regierung umfangreiche Fördermaßnahmen.

Die Grundpfeiler des (GEG) sind nach langer Diskussion endlich beschlossen: Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Neubauten, die in Neubaugebieten entstehen, Heizungen eingebaut werden, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Wird im Gebäudebestand eine Heizungsanlage ausgetauscht, greifen die Anforderungen des GEG ab dem Zeitpunkt, zu dem die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde vorliegt. Eigentümer haben dann Klarheit, ob für ihr Gebäude der Anschluss an ein Wärmenetz perspektivisch möglich ist oder eine Wärmepumpe die richtige Lösung ist, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen. So können Eigentümer eine zukunftssichere Entscheidung treffen. Helfen sollen dabei umfangreiche Förderungen mit starker sozialer Ausrichtung.

Lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum "Heizungsgesetz" alles, was Sie über das GEG wissen müssen. 

Viermal so viele Subventionen

Die Regierung plant große Investitionen in die Förderung erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung im Gebäudebereich. So sollen bis 2024 viermal so viele Subventionen für das Wohnungswesen bereitgestellt werden wie noch vor drei Jahren: 5,4 Milliarden Euro waren es 2021, 2024 sollen 22,3 Milliarden Euro aufgeboten werden.

Förderung für Heizungstausch

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird vom Bund mit einem umfangreichen Förderprogramm unterstützt. So soll die Umstellung auch für Eigentümer mit geringem oder mittlerem Einkommen umsetzbar werden. Die einkommensunabhängige Grundförderung beträgt 30 Prozent. Darüber hinaus gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 25 Prozent. Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro jährlich nicht übersteigt, erhalten zusätzlich einen Bonus von 30 Prozent. Die Boni sind miteinander kombinierbar. Das Gesetz deckelt die staatliche Förderung jedoch bei maximal 75 Prozent der Investitionskosten.

 

Höhere Zuschüsse für Mehrparteienhäuser

Für Hausverwalter und Wohnungseigentümer gibt es gute Neuigkeiten, denn Mehrfamilienhäuser sollen stärker gefördert werden, als in den ersten Gesetzentwürfen vorgesehen war. Nach aktuellem Stand gilt auch hier der Fördersatz von 30 Prozent. In Mehrfamilienhäusern betragen die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 30.00 Euro, für die zweite bis sechste Einheit je 15.000 Euro und ab der siebten Einheit je 8.000 Euro.

Welche Heizsysteme werden gefördert?

Die Förderung der Regierung ist technologieoffen. Um eine Heizung mit dem nötigen Maß an erneuerbaren Energien zu betreiben, können folgende Systeme verbaut werden:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (förderfähig ist nur der Erneuerbare-Anteil bei Gashybridheizungen)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie
  • unter bestimmten Bedingungen: „H2-ready“-Gasheizung (Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist)
  • Biomasseheizung
  • Gasheizung (nachweislich 65 Prozent erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff)
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