MONTANA Energie

Grundsätzliche Fragen zu den Preisbremsen

  • Für wen gilt die Strompreisbremse?

    Die Strompreisbremse gilt für alle Verbraucher, deren Brutto-Arbeitspreis am Stichtag 1. März 2023 höher als 40 Cent liegt und deren Jahresverbrauchsprognose unter 30.000 Kilowattstunden liegt.

    Für Verbraucher mit einer Verbrauchsprognose von mehr als 30.000 Kilowattstunden – das sind mittlere und größere Unternehmen – gilt ein Netto-Arbeitspreis von 13 Cent für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs, wobei Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen hierin noch nicht inbegriffen sind.
     

  • Gilt die Strompreisbremse auch für Heizstrom oder Autostrom?

    Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Heiz- und Wärmestrom sowie für Autostrom, sofern der Arbeitspreis über dem hierfür geltenden Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde liegt. 

    Der Preisdeckel von 28 Cent pro Kilowattstunde gilt nur für Entnahmestellen mit Zweitarifzählern, nicht aber für Wärmepumpen oder Wallboxen mit separatem Eintarifzähler.

  • Für wen gilt die Gaspreisbremse?

    Die Gaspreisbremse gilt für alle Kunden im sogenannten Standardlastprofil, die weniger als 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen.

  • Was muss ich tun, um von der Entlastung zu profitieren?

    Wenn Sie Anspruch auf die Entlastung haben, dann erhalten Sie von uns eine Information, wie sich das auf Ihren Abschlag auswirkt. Wenn wir Ihre Abschläge einziehen, müssen Sie nichts tun – wir kümmern uns um alles. 

    Wenn Sie Ihre Abschläge überweisen, müssen Sie den Betrag entsprechend unserer Mitteilung anpassen. Oder Sie machen es sich einfach und erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat – dann erledigen wir das für Sie.
     

  • Gilt die Gaspreisbremse auch für mich, wenn ich Mieter oder Mieterin bin?

    Wenn Sie keine Gasetagenheizung haben bzw. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin Vertragspartner des Energieversorgers ist, dann erfolgt die Kostenentlastung über Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin.

  • Was gilt, wenn mein Preis unter dem staatlichen Preisdeckel liegt?

    Liegt Ihr Arbeitspreis unter dem Preisdeckel, dann greift die Preisbremse nicht und es ändert sich für Sie nichts. Denn Sie profitieren ohnehin von vergleichsweise günstigen Verbrauchspreisen.

    Sollte in dem Zeitraum, in dem die Preisbremse gilt, Ihr Arbeitspreis steigen und dann oberhalb des Preisdeckels liegen, dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf die Entlastung. Wir würden Ihren Anspruch dann automatisch berechnen und bei der Kalkulation der Abschläge berücksichtigen. Sie müssen also nichts unternehmen.
     

  • Wie lange gilt die Preisbremse?

    Die Preisbremse gilt bis 31. Dezember 2023. Die ursprünglich geplante Verlängerung bis 31. März 2024 kommt nicht zum Tragen.

Sonderfälle bei der Gas- und Strompreisbremse

Fragen zur Verbrauchsprognose und zur Berechnung des Entlastungskontingents

Fragen zur rückwirkenden Entlastung für die Monate Januar und Februar

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Die top-FAQs im Überblick

Finden Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um das Thema Energieversorgung und Energiekrise aus Kundensicht.