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Energieausweise – neue Regeln im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) gilt seit 1.November 2020 und sieht neue Regeln für die Energieausweise von Wohngebäuden vor. Ab 1. Mai 2021 sind in den Ausweisen auch Angaben zur Höhe der Treibhausgasemissionen zu machen. Was bislang schon bei Bedarfsausweisen der Fall ist, gilt ab Mai auch bei Verbrauchsausweisen. Eigentümer sind verpflichtet, auch die energetische Qualität des Gebäudes detailliert anzugeben, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass Aussteller die Angaben vor Ort oder anhand geeigneter Fotos prüfen müssen. Die Neuregelung greift in diesem Jahr für die im Jahr 2011 ausgestellten Energieausweise, die nach 10 Jahren ihre Gültigkeit verlieren. In Immobilienanzeigen müssen auch Makler künftig bestimmte Pflichtangaben zum Energieausweis machen, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf müssen sie einen Energieausweis vorlegen. 
 

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