Wie Mehrfamilienhäuser fit für die Mobilitätswende gemacht werden
Elektromobilität auf der Überholspur, so titelt das Kraftfahrtbundesamt in seiner ersten Pressemitteilung des Jahres 2021. Mit der Zahl der E-Autos wächst auch der Bedarf an Ladeinfrastruktur. Immobilienverwalter kommen an diesem Thema künftig nicht mehr vorbei. Denn mit der WEG-Reform haben neuerdings Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf eine private Ladestation. Mit dem Abbau rechtlicher Hürden soll die Trendwende zur E-Mobilität erleichtert werden. Hinzu kommen interessante Förderprogramme der KfW.
Obwohl im Pandemiejahr 2020 die Pkw-Neuzulassungen um insgesamt 20 Prozent zurückgingen, hieß es bei E-Autos: Tendenz steil steigend. Mit 13,5 Prozent der Neuzulassungen ist der Anteil von elektrisch betriebenen Autos im Vergleich zum Vorjahr rasant in die Höhe gegangen.
394.940 Neuwagen mit elektrischem Antrieb, also batterieelektrische Autos, Plug-In-Modelle oder Fahrzeuge mit einer Brennstoffzelle, wurden 2020 neu zugelassen. Eine stolze Zahl, wenn man die Zuwachsraten betrachtet: Allein die reinen Elektrofahrzeuge, also batterieelektrische Autos, konnten 2020 mit 194.000 Neuzulassungen im Vergleich zum Vorjahr ein sattes Plus von 206 Prozent verzeichnen. Diese Entwicklung toppen noch die Plug-In-Hybrid-Modelle – mit einem Zuwachs von 342 Prozent und 200.500 neu zugelassenen Fahrzeugen.
Steiler Aufwärtstrend:
Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb sind in Deutschland gefragt. Besonders hoch war ihrAnteil an den Neuzulassungen in Schleswig- Holstein, Berlin und Baden-Württemberg mit über 16 Prozent. Nordrhein-Westfalen, Bremen und Rheinland-Pfalz folgen mit einem Anteil von über 14 Prozent. In Bayern machten die Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Elektroantrieb immerhin 12,7 Prozent aus. (Länderangaben aus Pressemitteilung des KBA )
Elektromobilität im Mehrfamilienhaus
Elektromobilität ist also stark im Kommen und längst nicht mehr nur bei Fahrzeugflotten im öffentlichen Bereich oder bei Unternehmen voll im Trend. Dank der staatlichen Kaufprämien und Steueranreize kommen auch Privatpersonen immer mehr auf den Geschmack.
Bei aller Euphorie gilt als „Sorgenkind“ nach wie vor die Ladeinfrastruktur. Der Staat hat deshalb nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, sondern lässt sich den Ausbau öffentlicher und privater Ladepunkte auch etwas kosten. So hat die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein umfassendes Förderprogramm aufgelegt, um die Einrichtung von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen und in zu Wohngebäuden gehörenden Garagen zu fördern. 900 Euro gibt es als Zuschuss pro Ladepunkt. Während die Installation einer Wallbox für Eigenheimbesitzer in der privaten Garage oder am selbst genutzten Carport in der Regel unkompliziert ist, ist das in Mehrfamilienhäusern deutlich komplexer – sowohl finanziell, technisch als auch rechtlich. Hausverwalter werden künftig mit vielfältigen Fragestellungen rund um dieses Thema konfrontiert sein:
- Wie ist damit umzugehen, wenn einzelne Bewohner ihren Anspruch auf eine eigene Ladestation geltend machen?
- Welche technischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden?
- Was ist im Hinblick auf Sicherheit und Brandschutz zu beachten?
- Wer übernimmt die Kosten in Mehrfamilienhäusern?
Ein ganzheitlicher Ansatz ist der Schlüssel zum Erfolg
Mit dem neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) können bauliche Veränderungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Zudem können einzelne Eigentümer die für die Einrichtung einer Ladevorrichtung notwendigen baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum einfordern. Die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) muss dann entscheiden, ob sie die Veränderungen selbst durchführt oder die Durchführung einem oder mehreren Eigentümern durch Beschluss gestattet. Die Kosten tragen in diesem Fall die bauwilligen Eigentümer, die die Veränderungen beantragt haben. Wenn die baulichen Veränderungen mit mehr als 2/3 Mehrheit der Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde, tragen alle Eigentümer die Kosten für die Basisinfrastruktur.
Wenn die WEG nicht selbst tätig werden will und einzelnen Eigentümern den Einbau von Ladestationen gestattet, so entscheidet sie über die konkrete Art der Ausführung. „Es ist wichtig, dass man als WEG von Anfang an eine ganzheitliche, gemeinschaftliche und skalierbare Lösung im Blick hat. Sind es zunächst noch einzelne Bewohner, die ihr Recht auf einen Ladepunkt geltend machen, so empfiehlt sich einen Experten zu Rate zu ziehen, um die Immobilie mit einer entsprechenden Basisinfrastruktur langfristig „e-mobility-ready“ zu machen und den Nutzerkreis schrittweise erweitern zu können“, weiß Jan Weber, Geschäftsführer der MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG., „Andernfalls sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert, wenn nachträglich weitere Eigentümer in der Tiefgarage laden wollen und die bestehende Elektrik technisch nicht dafür ausgerichtet ist.“
Da Eigentümer einen Anspruch darauf haben, auch nachträglich von der baulichen Veränderung profitieren zu können, und um eine ganzheitliche Lösung effizient umsetzen zu können, ist die Bündelung der E-Mobilisten in einer Interessengemeinschaft „Elektromobilität“ sinnvoll. Sie bevollmächtigt den Hausverwalter, eine Basisinfrastruktur zu planen, umzusetzen und später die Abrechnung des Stromverbrauchs zu übernehmen. Die E-Mobilisten sind Mitglieder der Interessensgemeinschaft, zahlen anfangs eine einmalige Einlage und monatliche Beiträge für Wartung und Abrechnung. Hinzukommende E-Auto-Fahrer können dieser Betreiber- und Kostengemeinschaft später jederzeit beitreten, indem sie einen einmaligen Ausgleich für die bisher getätigte Investition leisten und sich künftig an den laufenden Kosten beteiligen.
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